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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §203;Rechtssatz
Ein Stundungsansuchen (hins der Entrichtung der Kfz-Steuer) ändert nichts daran, daß von einer Nichtentrichtung der Kfz-Steuer iSd § 9 Abs 3 KfzStG auszugehen ist. Bei der Aufhebung der Zulassung nach dieser Gesetzesstelle handelt es sich um keine "Einbringungsmaßnahme" iSd § 230 iVm § 212 Abs 1
BAO, sodaß die Einbringung eines Stundungsansuchens darauf keinen Einfluß hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110023.X04Im RIS seit
19.11.1986