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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §203;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0501/77 E 18. Oktober 1977 VwSlg 5177 F/1977; RS 1Stammrechtssatz
Die Nichtentrichtung von Eingabengebühr und Beilagengebühr in Stempelmarken bildet Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO als Akt der Abgabenbemessung. Stundungsansuchen und die allfällige Hemmung von Einbringungsmaßnahmen lassen die Zulässigkeit und den Bestand eines solchen Bescheides unberührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110023.X03Im RIS seit
19.11.1986