RS Vwgh 1986/11/19 86/11/0023

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Veröffentlicht am 19.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §203;
BAO §212 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0501/77 E 18. Oktober 1977 VwSlg 5177 F/1977; RS 1

Stammrechtssatz

Die Nichtentrichtung von Eingabengebühr und Beilagengebühr in Stempelmarken bildet Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO als Akt der Abgabenbemessung. Stundungsansuchen und die allfällige Hemmung von Einbringungsmaßnahmen lassen die Zulässigkeit und den Bestand eines solchen Bescheides unberührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986110023.X03

Im RIS seit

19.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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