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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §3 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1317/72 E 23. November 1972 RS 2Stammrechtssatz
Ausführungen, dass nur durch Sachverständigengutachten festgestellt werden kann, ob durch Verletzungen (hier Gehirnerschütterung und Bruch des Hinterhauptbeines), welche bei einen Verkehrsunfall entstanden sind, eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG auftritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020110.X02Im RIS seit
20.11.1986Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009