RS Vwgh 1986/11/20 86/02/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1317/72 E 23. November 1972 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen, dass nur durch Sachverständigengutachten festgestellt werden kann, ob durch Verletzungen (hier Gehirnerschütterung und Bruch des Hinterhauptbeines), welche bei einen Verkehrsunfall entstanden sind, eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit iSd § 3 Abs 1 VStG auftritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020110.X02

Im RIS seit

20.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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