RS Vwgh 1986/11/20 86/06/0170

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Veröffentlicht am 20.11.1986
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3;

Rechtssatz

Wenn ein Gebäude im Grünland unmittelbar im Anschluss an bestehendes Bauland errichtet worden ist, ist bei der Verweigerung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung nach § 19 Abs 3 Slbg ROG eine Bestandsaufnahme über die gesamte Situation im maßgeblichen Bereich erforderlich. Ein von der Aufsichtsbehörde herangezogenes Gutachten eines Amtssachverständigen muss einen dementsprechenden ausreichenden Befund aufweisen.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060170.X01

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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