Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
In das Aufgabengebiet eines medizinischen Sachverständigen fällt auch die Beurteilung der Frage, ob beim Beschuldigten im Zeitpunkt der Verweigerung des Alkotests eine Gehirnerschütterung vorlag, wobei die Behörde selbst dem Beschuldigten konzediert, dass er INFOLGE DES UNALLSCHOCKS, solange er sich vor dem Abtransport in seinem Fahrzeug aufhielt, zurechnungsunfähig war.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerAlkotest VerweigerungSachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztSachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020110.X05Im RIS seit
20.11.1986Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009