RS Vwgh 1986/11/20 86/08/0096

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Veröffentlicht am 20.11.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §58;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0012 B 22. Mai 1986 VwSlg 12153 A/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erlassung des Zusammenlegungsplanes durch die Agrarbehörde erster Instanz im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem ein Devolutionsantrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Erlassung des Zusammenlegungsplanes an die Oberbehörde abgewiesen worden ist, bringt das Rechtsschutzinteresse an der Erledigung dieser Beschwerde in Wegfall und bewirkt deren Gegenstandslosigkeit, ohne dass ein Fall der Klaglosstellung vorläge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080096.X03

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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