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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ob von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit ausgegangen werden kann, kann - wenn Indizien in dieser Richtung vorliegen - nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten hinreichend geklärt werden (hier: Verdacht auf Gehirnerschütterung (Hinweis E 23.11.1972, 1317/72).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerAlkotest VerweigerungSachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020110.X01Im RIS seit
20.11.1986Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009