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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ausführungen zur Beschäftigung mit Buchhaltungsarbeiten und Korrespondenzarbeiten im Betrieb der Schwiegermutter (Ergänzungsbedürftigkeit hinsichtlich der Kontrolle in organisatorischer und disziplinärer Hinsicht, da es auf die mangelnde fachliche Kontrolle - mangels ausreichender Buchhaltungskenntnisse der Leistungsempfängerin - nicht ankommt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983080235.X01Im RIS seit
02.11.2004