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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §19 Abs1;Rechtssatz
Durch die Abweisung einer Berufung der Rechtsnachfolgerin einer übertragenden GmbH (Verschmelzung) gegen einen Bescheid, der an die infolge der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister bereits erloschene übertragende GmbH gerichtet ist, wird zum Ausdruck gebracht, daß die Berufungsbehörde gem § 289 Abs 1 BAO eine der Erledigung des Finanzamtes inhaltlich gleiche Entscheidung über die Festsetzung der Abgabe trifft. Durch einen solchen Berufungsbescheid kann der Adressat (Rechtsnachfolger der erloschenen GmbH) in seinem Recht auf Unterbleiben einer Abgabenfestsetzung ihm gegenüber verletzt sein. Die Beschwerde durch ihn gegen einen solchen Berufungsbescheid ist daher zulässig.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170131.X02Im RIS seit
12.12.2000Zuletzt aktualisiert am
25.07.2018