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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsermittlung ist es ohne Bedeutung, wenn der nicht als Einsatzfahrzeug der Polizei erkennbare Streifenwagen hiebei rechtswidrig die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Nachfahren überschreitet (Hinweis E 22.5.1985, 83/03/0355).
Schlagworte
rechtswidrig gewonnener BeweisÜberschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180209.X01Im RIS seit
04.10.2006Zuletzt aktualisiert am
23.08.2010