RS Vwgh 1986/11/21 86/18/0113

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Veröffentlicht am 21.11.1986
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
AVG §45 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein allgemeiner Erfahrungssatz, die Lenker von Fahrzeugen, auch von Streifenwagen, seien mehr geneigt, das Fehlverhalten anderer Lenker zu beachten als ihr eigenes Fahrverhalten, ist dem VwGH unbekannt.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180113.X03

Im RIS seit

04.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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