RS Vwgh 1986/11/24 85/12/0140

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Veröffentlicht am 24.11.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

B-VG Art7;
GehG 1956 §1 Abs3;
GehG 1956 §30a;

Rechtssatz

Da eine ausdrückliche Regelung hinsichtlich der Anwendung des § 30a GehG 1956, der sich in Abschnitt II (Beamte der Allg Verwaltung und in handwerklicher Verwendung) findet, für Lehrer nicht besteht, kann einem solchen eine Verwendungszulage gem § 30a GehG 1956 unter Beachtung der Rechtslage nicht zugesprochen werden. Gegen diese Regelung bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken (Hinweis VfGH B 7.6.1985, B 373/81).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120140.X02

Im RIS seit

06.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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