RS Vwgh 1986/11/24 86/10/0169

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Veröffentlicht am 24.11.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Bedeutung der richtigen Vormerkung von Terminen für die fristgerechte Setzung von (mit Präklusion sanktionierten) Prozesshandlungen kann der RA aus seiner (Letztverantwortung) Verantwortung für die richtige und vollständige Führung des Fristenvermerkes nicht entlassen werden (Hinweis E 16.5.1984, 83/11/0143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100169.X01

Im RIS seit

30.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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