RS Vwgh 1986/11/24 85/12/0249

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1986
beobachten
merken

Index

72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §27 Abs5 idF 1985/361;
StudFG 1983 §28 Abs2 lita idF 1985/361;

Rechtssatz

Der Berücksichtigung der im Antrag auf Gewährung eines Begabtenstipendiums angeführten zwei Teilprüfungen eines Rigorosums steht entgegen, dass für Rigorosen (ebenso wie für Diplomprüfungen), die aus Teilprüfungen bestehen, nur die Einordnung unter § 28 Abs 2 lit a Studienförderungsgesetz 1983 in Betracht kommt. Einzelne Teilprüfungen solcher Rigorosen oder Diplomprüfen können dagegen nicht als Nachweis eines besonders günstigen Studienerfolges berücksichtigt werden (Hinweis E 28.10.1985, 85/12/0141, E 27.1.1986, 85/12/0175 und E 17.2.1986, 85/12/0233).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120249.X01

Im RIS seit

07.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten