RS Vwgh 1986/11/24 86/10/0133

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Veröffentlicht am 24.11.1986
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Index

70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1986 §43;

Rechtssatz

Die Weigerung des Schülers, eine von Lehrern über Vorfälle erstellte Niederschrift zu unterfertigen, kann nicht als Verstoß gegen § 43 SchUG qualifiziert werden, lässt sich doch aus dieser Norm eine Pflicht des Schülers zur Leistung einer Unterschrift nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100133.X01

Im RIS seit

25.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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