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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Enthält das Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag keinen Hinweis darauf, dass und gegebenenfalls auf welche Weise der bestellte Verfahrenshelfer der ihm obliegenden zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber seiner Kanzleiangestellten nachgekommen ist, so reicht die Behauptung, eine Vernachlässigung dieser Pflicht liege nicht vor, keineswegs aus, um erkennen zu lassen, dass der Vertreter des Antragstellers seiner dbzgl Verantwortung entsprochen hat (Hinweis B VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100169.X05Im RIS seit
30.08.2006Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011