RS Vwgh 1986/11/24 86/10/0169

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Veröffentlicht am 24.11.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Enthält das Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag keinen Hinweis darauf, dass und gegebenenfalls auf welche Weise der bestellte Verfahrenshelfer der ihm obliegenden zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber seiner Kanzleiangestellten nachgekommen ist, so reicht die Behauptung, eine Vernachlässigung dieser Pflicht liege nicht vor, keineswegs aus, um erkennen zu lassen, dass der Vertreter des Antragstellers seiner dbzgl Verantwortung entsprochen hat (Hinweis B VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100169.X05

Im RIS seit

30.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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