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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §29 Z3;Rechtssatz
Ob das Entgelt der Leistung angemessen ist, ist für das Vorliegen von Einkünften aus Leistungen iS des § 29 Z 3 EStG 1972 unerheblich. Maßgeblich ist vielmehr, daß das Entgelt dem Steuerpflichtigen für die (im Zusammenhang mit der) Leistung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140072.X06Im RIS seit
25.11.1986Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009