RS Vwgh 1986/11/25 86/04/0211

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
50/01 Gewerbeordnung

Norm

ABGB §7;
GewO 1973 §41 Abs1;
GewO 1973 §41 Abs4;

Rechtssatz

Das Ableben des gewerberechtlichen Geschäftsführers einer Personengesellschaft des Handelsrechtes stellt im System der Regelungen über die Fortbetriebsrechte keinen dem Ableben einer physischen Person, die Gewerbeinhaber war, analogen Fall dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040211.X01

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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