RS Vwgh 1986/11/25 86/04/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Sowohl Immissionen seitens bereits genehmigter Anlagen, die in keinem Zusammenhang mit der beantragten Änderung stehen, als auch solche, die ihre Ursache in einer nicht genehmigten und auch vom Genehmigungsverfahren nicht erfassten Änderung der Anlage haben, sind nicht Gegenstand des die Genehmigung der Änderung betreffenden Verfahrens (hier: Immissionen von einer Wasserkraftanlage; Hinweis E 3.12.1985, 85/04/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040129.X02

Im RIS seit

02.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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