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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs2;Rechtssatz
Ist zu erwaren, dass die von der geänderten Betriebsanlage ausgehenden Immissionen das Maß der Gesundheitsgefährdung überschreiten, ist es für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage ohne Bedeutung, das die Immissionen in diesem Ausmaß schon von der Anlage im bisher genehmigten Umfang ausgegangen sind und insofern keine Änderung zum (noch) schlechteren eintreten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040090.X04Im RIS seit
14.09.2005