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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs2 Z1 idF vor 1980/563;Rechtssatz
Einkünfte des Steuerpflichtigen aus Leistungen iS des § 29 Z 3 EStG können sich auch aus anderen Vorteilen ergeben, die der Unternehmer neben den "Wertsicherungsbeträgen" dem Steuerpflichtigen für die Strohmannrolle gewährt (zB Verzicht des Unternehmers auf eigene Ansprüche aus der Darlehensgewährung zugunsten des Steuerpflichtigen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140072.X04Im RIS seit
25.11.1986Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009