RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1986
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs2 Z1 idF vor 1980/563;
EStG 1972 §29 Z3;

Rechtssatz

Einkünfte des Steuerpflichtigen aus Leistungen iS des § 29 Z 3 EStG können sich auch aus anderen Vorteilen ergeben, die der Unternehmer neben den "Wertsicherungsbeträgen" dem Steuerpflichtigen für die Strohmannrolle gewährt (zB Verzicht des Unternehmers auf eigene Ansprüche aus der Darlehensgewährung zugunsten des Steuerpflichtigen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140072.X04

Im RIS seit

25.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten