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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Wenn die Abgabenbehörde zweiter Instanz eine genauere Kalkulation als der Prüfer durchführt und diese dem Bf auch zur Kenntnis bringt, so hat sie diese Kalkulation ihrer Entscheidung zu Grunde zu legen und kann nicht unter Hinweis auf andere mögliche Unrichtigkeiten die als unrichtig erkannte
Kalkulation des Prüfers ihrer Entscheidung zu Grunde legen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140068.X01Im RIS seit
25.11.1986