RS Vwgh 1986/11/25 84/14/0068

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Wenn die Abgabenbehörde zweiter Instanz eine genauere Kalkulation als der Prüfer durchführt und diese dem Bf auch zur Kenntnis bringt, so hat sie diese Kalkulation ihrer Entscheidung zu Grunde zu legen und kann nicht unter Hinweis auf andere mögliche Unrichtigkeiten die als unrichtig erkannte

Kalkulation des Prüfers ihrer Entscheidung zu Grunde legen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140068.X01

Im RIS seit

25.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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