RS Vwgh 1986/11/25 86/14/0072

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §29 Z3;

Rechtssatz

Dem Begriff der "Leistung" iS des § 29 Z 3 EStG 1972 ist die Bedeutung beizumessen, die der Sprachgebrauch des Wirtschaftslebens mit dem Worte "Leistung" zu verbinden pflegt; in diesem Sinn ist - sieht man von Abgeltungen (Entgelten) für Vermögensschwankungen (Vermögenseinbußen, Vermögensveräußerungen) ab - an sich jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, als Leistung zu bezeichnen (Hinweis auf E 4.12.1953, 1336/51, VwSlg 859 F/1953 und 25.4.1968, 1524/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140072.X05

Im RIS seit

25.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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