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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §29 Z3;Rechtssatz
Dem Begriff der "Leistung" iS des § 29 Z 3 EStG 1972 ist die Bedeutung beizumessen, die der Sprachgebrauch des Wirtschaftslebens mit dem Worte "Leistung" zu verbinden pflegt; in diesem Sinn ist - sieht man von Abgeltungen (Entgelten) für Vermögensschwankungen (Vermögenseinbußen, Vermögensveräußerungen) ab - an sich jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, als Leistung zu bezeichnen (Hinweis auf E 4.12.1953, 1336/51, VwSlg 859 F/1953 und 25.4.1968, 1524/67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140072.X05Im RIS seit
25.11.1986Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009