RS Vwgh 1986/11/25 86/05/0124

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;

Rechtssatz

Unter einer Vorfrage im Sinne des § 38 AVG 1950 ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage - als Gegenstand eines rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Abspruches - von einer anderen Verwaltungsbehörde oder von einem Gericht oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist (Hinweis E 12.10.1982, 82/05/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986050124.X02

Im RIS seit

09.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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