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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Unter einer Vorfrage im Sinne des § 38 AVG 1950 ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage - als Gegenstand eines rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Abspruches - von einer anderen Verwaltungsbehörde oder von einem Gericht oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist (Hinweis E 12.10.1982, 82/05/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050124.X02Im RIS seit
09.12.2005Zuletzt aktualisiert am
09.05.2018