RS Vwgh 1986/11/25 86/04/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1986
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs1;
GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Eine Verpflichtung der Behörde, mehrere Ansuchen um Genehmigung der Änderung ein und derselben Betriebsanlage in einem einheitlichen Verfahren zu behandeln und gemeinsam darüber zu entscheiden, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Eine Gefährdung des Nachbarschutzes durch die getrennte Behandlung dieser Ansuchen ist im Hinblick auf die Bestimmung des § 81 zweiter Satz GewO nicht zu befürchten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040129.X01

Im RIS seit

02.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten