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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §77;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0097/78 E 10. Mai 1979 VwSlg 9837 A/1979 RS 6Stammrechtssatz
Die Genehmigungsvoraussetzungen für die Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage sind gemäß dem § 81 GewO 1973 keine anderen als jene, an die das Gesetz in seinem § 77 die Errichtung einer Anlage knüpft; ein Vergleich mit den Immissionen der genehmigten Betriebsanlage ist, soweit sie die "örtlichen Verhältnisse" mitbestimmen, nur bei der Beurteilung der Zumutbarkeit (§ 77 Abs 2 GewO 1973) anzustellen. (Hinweis auf VwGH vom 28.1.1976, Zl. 1130/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040090.X02Im RIS seit
14.09.2005