RS Vwgh 1986/11/25 86/04/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1986
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77;
GewO 1973 §81;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0097/78 E 10. Mai 1979 VwSlg 9837 A/1979 RS 6

Stammrechtssatz

Die Genehmigungsvoraussetzungen für die Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage sind gemäß dem § 81 GewO 1973 keine anderen als jene, an die das Gesetz in seinem § 77 die Errichtung einer Anlage knüpft; ein Vergleich mit den Immissionen der genehmigten Betriebsanlage ist, soweit sie die "örtlichen Verhältnisse" mitbestimmen, nur bei der Beurteilung der Zumutbarkeit (§ 77 Abs 2 GewO 1973) anzustellen. (Hinweis auf VwGH vom 28.1.1976, Zl. 1130/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040090.X02

Im RIS seit

14.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten