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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Eine Geldverkehrsrechnung (jahreweiser Vergleich der Ausgaben mit den zu ihrer Bedeckung verfügbaren Mitteln) stellt eine taugliche Schätzungsmethode dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140043.X01Im RIS seit
25.11.1986