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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1 Z5;Rechtssatz
Vernichtete Grundaufzeichnungen sind immer und zu jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen, und verpflichten die Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140109.X03Im RIS seit
25.11.1986Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010