RS Vwgh 1986/11/25 84/14/0109

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Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z5;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Vernichtete Grundaufzeichnungen sind immer und zu jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen, und verpflichten die Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140109.X03

Im RIS seit

25.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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