RS Vwgh 1986/11/26 85/11/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §66 Abs4;
IESG §1 Abs2;

Rechtssatz

Da der Anspruch auf Urlaubentschädigung für die Urlaubsansprüche des laufenden und des vergangenen Urlaubsjahres kein einheitlicher privatrechtlicher Anspruch ist, darf die Berufungsbehörde bei ihrer Entscheidung über das Insolvenz-Ausfallsgeld für die Urlaubsentschädigung für den Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres nicht das bereits rechtskräftig zuerkannte Insolvenz-Ausfallgeld für die Urlaubsentschädigung für den Urlaubsanspruch des vergangenen Urlaubsjahres in der Weise mit berücksichtigen, dass sie das für den zuletzt genannten Anspruch überhöht zugesprochene Insolvenz-Ausfallgeld in Abzug bringt.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110170.X03

Im RIS seit

10.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten