TE Vfgh Beschluss 2003/3/13 B837/02

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Veröffentlicht am 13.03.2003
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Index

95 Technik
95/06 Ziviltechniker

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
VfGG §19 Abs3 Z3

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Begründung

Begründung:

Mit Schriftsatz vom 6. März 2003 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen.

Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Zurücknahme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2003:B837.2002

Dokumentnummer

JFT_09969687_02B00837_00
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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