Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §29 Abs1;Rechtssatz
Die unterschiedlichen Zielsetzungen des besonderen Kündigungsschutzes der Betriebsratsmitglieder nach den § 120 ArbVG, § 121 ArbVG und der Kündigungsentschädigung, auf die ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassene oder aus einem Verschulden des Arbeitgebers vorzeitig ausgetretene Arbeitnehmer Anspruch haben, gebietet eine grundsätzliche Entkoppelung der beiden Rechtsinstitute dergestalt, dass dem aus Verschulden des Arbeitgebers vorzeitig austretenden Betriebsratsmitglied nur dann eine über die nicht geschützten Arbeitnehmern gebührende Kündigungsentschädigung hinausgehende Entschädigung zusteht, wenn der Arbeitgeber den vorzeitigen Austritt in der Absicht, das kündigungsgeschützte Betriebsratsmitglied "loszuwerden" provoziert hat (Hinweis E 19.11.1986, 84/11/0238).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983110238.X02Im RIS seit
22.02.2005