RS Vwgh 1986/11/26 86/01/0157

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Veröffentlicht am 26.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §13 Abs1;
FrPolG 1954 §8;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob es sich bei einem Schriftstück um einen Antrag (hier: im Gegensatz zu einer Anregung, von Amts wegen tätig zu werden) handelt, ist nicht allein von der für das betreffende Schriftstück gewählten Bezeichnung sondern vor allem von dem ihm zu unterlegenden Parteiwillen auszugehen (hier: Antrag auf Aufhebung eines verhängten Aufenthaltsverbotes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986010157.X01

Im RIS seit

08.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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