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L37162 Kanalabgabe KärntenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Um beurteilen zu können, ob ein Anschlussauftrag gemäß § 5 Abs 1 lit a Krnt GemeindekanalisationsG nicht erteilt werden darf, reicht nicht aus, den Projektanten der Anlage entsprechende Berechnungen vorlegen zu lassen. Eine Äußerung des Sachverständigen er habe die vorliegenden, nicht weiter wiedergegebenen Unterlagen überprüft und für richtig befunden, genügt nicht; derartige Äußerungen des Sachverständigen sind nicht nachvollziehbar. Es fehlt daher der für ein Gutachten erforderliche Befund.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerBeweismittel SachverständigengutachtenSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildVorliegen eines Gutachtens StellungnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060092.X02Im RIS seit
03.01.2006Zuletzt aktualisiert am
24.08.2010