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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Das Misslingen der Bemühungen der Behörde, die Zeugen an der vom Beschuldigen angegebenen Adresse auszuforschen, kann der Behörde nicht unter dem Titel mangelhafter Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes zur Last gelegt werden.
Schlagworte
Beweise Beweismittel Zeugen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985100116.X01Im RIS seit
30.11.2005