RS Vwgh 1986/11/27 85/10/0116

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Veröffentlicht am 27.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §46;
VStG §24;

Rechtssatz

Das Misslingen der Bemühungen der Behörde, die Zeugen an der vom Beschuldigen angegebenen Adresse auszuforschen, kann der Behörde nicht unter dem Titel mangelhafter Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes zur Last gelegt werden.

Schlagworte

Beweise Beweismittel Zeugen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985100116.X01

Im RIS seit

30.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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