RS Vwgh 1986/12/1 85/15/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs9;
UStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Stellt ein Automatenaufstellunternehmer in Gaststätten Geschicklichkeitsautomaten und Geldspielautomaten (Konsumationsgeräte) auf, wobei Abrechnung des Einspielergebnisses und Einstellung der Gewinnchancen vom Aufsteller vorgenommen werden, so ist auch die Einbeziehung von sogenannten "Gamble-Zuschlägen" in die USt-Bemessungsgrundlage des Aufstellers zulässig (Hinweis E 3.11.1986, 85/15/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150156.X03

Im RIS seit

01.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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