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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs9;Rechtssatz
Stellt ein Automatenaufstellunternehmer in Gaststätten Geschicklichkeitsautomaten und Geldspielautomaten (Konsumationsgeräte) auf, wobei Abrechnung des Einspielergebnisses und Einstellung der Gewinnchancen vom Aufsteller vorgenommen werden, so ist auch die Einbeziehung von sogenannten "Gamble-Zuschlägen" in die USt-Bemessungsgrundlage des Aufstellers zulässig (Hinweis E 3.11.1986, 85/15/0221).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150156.X03Im RIS seit
01.12.1986