RS Vwgh 1986/12/1 85/15/0156

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Veröffentlicht am 01.12.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs9;

Rechtssatz

Stellt ein Automatenaufstellunternehmer bei Gastwirten Geschicklichkeitsautomaten und Geldspielautomaten (Konsumationsgeräte) auf, wobei die Abrechnung des Einspielergebnisses sowie die Einstellung der Gewinnchancen vom Aufstellunternehmer vorgenommen wird, so sind nicht die Gastwirte, sondern ist der Aufstellunternehmer Vertragspartner der einzelnen Spieler (Hinweis E 3.11.1986, 85/15/0270).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150156.X01

Im RIS seit

01.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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