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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs9;Rechtssatz
Stellt ein Automatenaufstellunternehmer bei Gastwirten Geschicklichkeitsautomaten und Geldspielautomaten (Konsumationsgeräte) auf, wobei die Abrechnung des Einspielergebnisses sowie die Einstellung der Gewinnchancen vom Aufstellunternehmer vorgenommen wird, so sind nicht die Gastwirte, sondern ist der Aufstellunternehmer Vertragspartner der einzelnen Spieler (Hinweis E 3.11.1986, 85/15/0270).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150156.X01Im RIS seit
01.12.1986