RS Vwgh 1986/12/3 84/13/0289

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Umsatz einer Tabaktrafik innerhalb von vier Jahren ab Erwerb des Betriebes um rund 150 % gesteigert werden könnte, läßt den Schluß zu, daß der Firmenwert des Betriebes ganz wesentlich von Wertkomponenten bestimmt wird, die auf die persönlichen Fähigkeiten und Leistungen des

jeweiligen Unternehmens zurückzuführen sind. Der weiters daraus gezogene Rückschluß, auch der erworbene Firmenwert sei vom Rechtsvorgänger erwirtschaftet worden und beruhe auf vergleichbaren Wertkomponenten, widerspricht unter der Voraussetzung, daß sich die äußeren Rahmenbedingungen des Betriebes (zB Konkurrenzsituation) nicht geändert haben, weder den Denkgesetzen noch den Erfahrungen des Wirtschaftslebens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130289.X01

Im RIS seit

03.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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