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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Umsatz einer Tabaktrafik innerhalb von vier Jahren ab Erwerb des Betriebes um rund 150 % gesteigert werden könnte, läßt den Schluß zu, daß der Firmenwert des Betriebes ganz wesentlich von Wertkomponenten bestimmt wird, die auf die persönlichen Fähigkeiten und Leistungen des
jeweiligen Unternehmens zurückzuführen sind. Der weiters daraus gezogene Rückschluß, auch der erworbene Firmenwert sei vom Rechtsvorgänger erwirtschaftet worden und beruhe auf vergleichbaren Wertkomponenten, widerspricht unter der Voraussetzung, daß sich die äußeren Rahmenbedingungen des Betriebes (zB Konkurrenzsituation) nicht geändert haben, weder den Denkgesetzen noch den Erfahrungen des Wirtschaftslebens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130289.X01Im RIS seit
03.12.1986