RS Vwgh 1986/12/3 86/11/0163

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Index

21/01 Handelsrecht
21/03 GesmbH-Recht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

GmbHG §15 Abs1;
HGB §15;
HGB §8;
IESG §1 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Für die Wirksamkeit der Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH kommt es nicht auf die Anmeldung oder Eintragung des Geschäftsführers zum Handelsregister, sondern nur auf die förmliche Bestellung an. Denn schon damit ist der Bestellte Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der juristischen Person und kann als solches nach den Erfahrungen des täglichen Lebens auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens typischerweise verstärkt unmittelbar Einfluss nehmen und sich auch rechtzeitig persönlich einen umfassenden Einblick in die maßgeblichen Verhältnisse verschaffen (Hinweis E 29.10.1986, 85/11/0285, E 17.9.1986, 86/11/0088, E VfGH 28.2.1984, B 408/82).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986110163.X01

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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