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21/01 HandelsrechtNorm
GmbHG §15 Abs1;Rechtssatz
Für die Wirksamkeit der Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH kommt es nicht auf die Anmeldung oder Eintragung des Geschäftsführers zum Handelsregister, sondern nur auf die förmliche Bestellung an. Denn schon damit ist der Bestellte Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der juristischen Person und kann als solches nach den Erfahrungen des täglichen Lebens auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens typischerweise verstärkt unmittelbar Einfluss nehmen und sich auch rechtzeitig persönlich einen umfassenden Einblick in die maßgeblichen Verhältnisse verschaffen (Hinweis E 29.10.1986, 85/11/0285, E 17.9.1986, 86/11/0088, E VfGH 28.2.1984, B 408/82).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110163.X01Im RIS seit
06.09.2006