RS Vwgh 1986/12/3 85/11/0026

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Index

L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
SHG Wr 1973 §12;
SHG Wr 1973 §16;
SHG Wr 1973 §7;

Rechtssatz

Den Bestimmungen über die Gewährung von Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes ist nicht zu entnehmen, dass es bei der Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung von Krankenhilfe (hier: zum Ankauf von Brillen) - soferne der Bedarf im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Behörde (hier: der Berufungsbehörde) noch nicht gedeckt ist - auf einen vor der Erlassung des Bescheides gelegenen Zeitpunkt bzw Zeitraum ankommt.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110026.X02

Im RIS seit

15.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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