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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §879;Rechtssatz
Eine einzelvertragliche Verfallklausel ist auch in bezug auf unabdingbare Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht wegen Verstoßes gegen § 3 Abs 2 ArbVG oder § 879 ABGB (Sittenwidrigkeit) rechtsunwirksam. Eine solche Verfallklausel kann wegen unabgemessener Kürze der Ausschlussfrist sittenwidrig sein. Dies trifft auf eine dreimonatige Frist nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110279.X03Im RIS seit
07.02.2006