RS Vwgh 1986/12/3 85/11/0279

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

ABGB §879;
ArbVG §3 Abs2;
IESG §1 Abs2;
IESG §6 Abs3;
IESG §7;

Rechtssatz

Eine einzelvertragliche Verfallklausel ist auch in bezug auf unabdingbare Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht wegen Verstoßes gegen § 3 Abs 2 ArbVG oder § 879 ABGB (Sittenwidrigkeit) rechtsunwirksam. Eine solche Verfallklausel kann wegen unabgemessener Kürze der Ausschlussfrist sittenwidrig sein. Dies trifft auf eine dreimonatige Frist nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110279.X03

Im RIS seit

07.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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