RS Vwgh 1986/12/3 85/13/0078

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Nicht nur die Schätzungsberechtigten, sondern auch das Schätzungesergebnis ist zu begründen. Die bloße Behauptung, der Sicherheitszuschlag sei keineswegs zu hoch, reicht für eine Überprüfung nicht aus, ob die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sind und das Schätzungsverfahren einwandfrei durchgeführt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130078.X02

Im RIS seit

03.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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