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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Nicht nur die Schätzungsberechtigten, sondern auch das Schätzungesergebnis ist zu begründen. Die bloße Behauptung, der Sicherheitszuschlag sei keineswegs zu hoch, reicht für eine Überprüfung nicht aus, ob die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sind und das Schätzungsverfahren einwandfrei durchgeführt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130078.X02Im RIS seit
03.12.1986