Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die im ÖKL (Österreichisches Kuratorium für Landtechnik) - Baumerkblatt enthaltenen Empfehlungen (Richtlinien) für den Mindestabstand von Stallabluftöffnungen zu Öffnungen von Wohngebäuden haben nur jene Bedeutung, die ihnen durch Gesetz oder Verordnung beigemessen wird, sind aber im übrigen, wie andere Sachverhaltselemente, Gegenstand der Beweisaufnahme und Beweiswürdigung und dürfen ohne Darlegung der ihnen zu Grunde liegenden fachlichen Prämissen nicht herangezogen werden (Hinweis E 2.6.1976, 0345/74).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittelNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050129.X05Im RIS seit
06.12.2005Zuletzt aktualisiert am
12.10.2018