RS Vwgh 1986/12/9 86/05/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1986
beobachten
merken

Index

L44109 Feuerpolizei Kehrordnung Wien
L81009 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im Heizöl
Smogalarm Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FPolG Wr 1957 §15;
FPolG Wr 1957 §18;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

§ 5 VStG kennt bei Ungehorsamsdelikten keine Erfolgshaftung und enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung jenes Verhaltens des Beschuldigten, welches die Grundlage des Schuldspruches bildet (hier: Nichtüberprüfung einer Feuerungsanlage).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986050079.X01

Im RIS seit

09.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten