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L44109 Feuerpolizei Kehrordnung WienNorm
FPolG Wr 1957 §15;Rechtssatz
§ 5 VStG kennt bei Ungehorsamsdelikten keine Erfolgshaftung und enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung jenes Verhaltens des Beschuldigten, welches die Grundlage des Schuldspruches bildet (hier: Nichtüberprüfung einer Feuerungsanlage).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050079.X01Im RIS seit
09.12.1986