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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Frage der Bringungsmöglichkeit von Brennholz ist durch einen Sachverständigen auf dem Gebiet der Forsttechnik und Agrartechnik zu prüfen. Es handelt sich nicht um eine spezifisch dem Fachgebiet der Landwirtschaft zuzuordnenden Frage.
Schlagworte
Sachverständiger Anspruch auf bestimmte PersonSachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070186.X03Im RIS seit
04.05.2006Zuletzt aktualisiert am
17.03.2015