Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Wenn die belangte Behörde ihrer Entscheidung in freier Beweiswürdigung vier übereinstimmende ärztliche Sachverständigengutachten zugrundelegt, ist dies im Rahmen der dem VwGH zustehenden nachprüfenden Kontrolle, die darauf beschränkt ist, ob ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegt bzw. ob die Erwägung den Denkgesetzen, somit auch dem allgemein menschlichen Erfahrungsgut, entsprechen können, nicht als unschlüssig zu erkennen. Der Bfr hat gegen diese vier Sachverständigengutachten im gesamten Verfahren medizinisch belegte Gegenbehauptungen nicht vorgebracht.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1) Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen und Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090098.X01Im RIS seit
12.04.2006