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10/02 Ämter der LandesregierungenNorm
AdLRegOrgG 1925 §3 Abs1;Rechtssatz
Wird in einer Angelegenheit des KFG der Bescheid "für die LReg" anstatt für den (zuständigen) LH unterfertigt, kann ein Versehen iSd § 62 Abs 4 AVG nicht ausgeschlossen werden, wenn sich beide Behörden eines gemeinsamen Hilfsapparates (Amt der LReg) bedienen, in dem dieselbe Abteilung für die Straßenpolizei und für das Kraftfahrwesen zuständig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110007.X02Im RIS seit
24.04.2002Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010