RS Vwgh 1986/12/10 86/11/0007

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

10/02 Ämter der Landesregierungen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AdLRegOrgG 1925 §3 Abs1;
AVG §62 Abs4;

Rechtssatz

Wird in einer Angelegenheit des KFG der Bescheid "für die LReg" anstatt für den (zuständigen) LH unterfertigt, kann ein Versehen iSd § 62 Abs 4 AVG nicht ausgeschlossen werden, wenn sich beide Behörden eines gemeinsamen Hilfsapparates (Amt der LReg) bedienen, in dem dieselbe Abteilung für die Straßenpolizei und für das Kraftfahrwesen zuständig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986110007.X02

Im RIS seit

24.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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