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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §15;Rechtssatz
Nach der im § 2 Abs 2 AuslBG enthaltenen Umschreibung des Begriffes "Beschäftigung" ist u.a. auch die Verwendung "in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis" zu verstehen; von diesem Inhalt des Begriffes "Beschäftigung" muss, soweit nicht ausdrücklich anderes im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen ist, im gesamten Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgegangen werden. Von diesem Begriffsinhalt ist im übrigen auch bei der Anwendung der in der Strafbestimmung des § 28 Abs 1 lit a AuslBG ausdrücklich angeführten §§ 3 und 15 auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984090146.X01Im RIS seit
21.12.2004