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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Das Fehlen einer weiteren Beschwerdeausfertigung gem § 24 Abs 1 und § 29 VwGG stellt ein Formgebrechen iSd § 34 Abs 2 VwGG dar. Wird ein Mängelbehebungsauftrag auch nur teilweise nicht erfüllt, so zieht dies ebenfalls die in § 34 Abs 2 VwGG für den Fall der Nichterfüllung genannte Rechtsfolge nach sich.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110007.X07Im RIS seit
24.04.2002Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010