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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Hat die versorgungsberechtigte Kriegerwitwe ihrer Tochter als Abgeltung für die jahrelange, ganztätige Mitarbeit im Geschäft der Eltern eine Wohnung und das Geschäftslokal überlassen und handelt es sich dabei um eine angemessene Gegenleistung, so hat sie keine Verfügung über ihr Vermögen ohne zureichenden Grund iSd o.a. RSpr. getroffen, wenn sie dafür keinen Mietzins begehrt hat.
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984090150.X03Im RIS seit
22.12.2004