RS Vwgh 1986/12/10 85/09/0166

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0647/73 B 5. Juni 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Der im § 27 VwGG verwendete Begriff "Entscheidung in der Sache" bedeutet nicht allein eine meritorische Entscheidung, sondern auch eine Entscheidung rein verfahrensrechtlicher Art.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenBinnen 6 MonatenAnspruch auf Sachentscheidung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090166.X04

Im RIS seit

24.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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